2/2025 | Sebastian Fückel | Wahlen

Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl

Entwicklungstrends, soziales Profil und Stimmenergebnisse der Parteien

18. Februar 2025

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Sebastian Fückel
Politikwissenschaftler (M.A.)
Leiter Referat „Analysen Staat, Soziales“
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In Rheinland-Pfalz wird die Briefwahl immer beliebter. Zuletzt stimmten mehr Personen per Brief ab als an der Urne. Frauen und ältere Wählerinnen und Wähler nutzen die Briefwahl häufiger. Zudem deuten weiterführende statistische Analysen darauf hin, dass Briefwählerinnen und -wähler tendenziell einen höheren sozio-ökonomischen Status haben. Das Wahlergebnis der Briefwahl weicht in Rheinland-Pfalz häufig stark von dem Ergebnis der Urnenwahl ab. Vor allem die CDU, die FDP und die GRÜNEN erzielen bei der Briefwahl in der Regel überdurchschnittliche Ergebnisse. Regional treten deutliche Unterschiede auf.

Briefwahl wird immer bedeutender

Seit 1957 können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bei Bundestagswahlen nicht nur an der Wahlurne, sondern auch per Brief abgeben. Seitdem stieg der Briefwahlanteil – insbesondere bei den letzten Wahlen – deutlich. Gaben bei der dritten Wahl zum Deutschen Bundestag im Jahr 1957 erst 4,6 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ihre Stimme per Brief ab, waren die Briefwählerinnen und -wähler bei der letzten Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Jahr 2021 mit 60,9 Prozent erstmals in der Mehrheit. Zwar dürfte dieser hohe Briefwahlanteil zu einem großen Teil auf die  Folgen der der Coronapandemie zurückzuführen sein.[1] Dennoch zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf, dass der Briefwahlanteil auch ohne diesen Sondereffekt im Land nahezu kontinuierlich gestiegen ist.

Ähnliche Trends lassen sich auch bei den Wahlen zum Landtag Rheinland-Pfalz und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments beobachten. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen ist die Stimmabgabe per Brief seit der vierten Wahl im Jahr 1959 und bei den Europawahlen seit der ersten Wahl im Jahr 1979 möglich. Auch auf diesen beiden Ebenen befanden sich die Briefwählerinnen und -wähler zuletzt in der Mehrheit. Während bei der – ebenfalls stark von der Coronapandemie beeinflussten – Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 etwa zwei Drittel (66,5 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger per Brief wählten, waren es bei der Europawahl 2024, die in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Kommunalwahlen stattfand, 52,2 Prozent.

Briefwahlanteil¹ bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen 1957–2024

%

1 Landtagswahlen: ab 1996 Anteil der Wähler/-innen mit Wahlschein. 

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Bei den Ergebnissen der Wahlen zum Landtag Rheinland-Pfalz ist zu beachten, dass der Briefwahlanteil seit 1996 aufgrund einer Besonderheit des Auszählungsverfahrens nicht mehr exakt festgestellt werden kann. Denn seit der Wahl zum 13. Landtag Rheinland-Pfalz werden Urnen- und Briefwahlstimmen in einigen Stimmbezirken zusammen ausgezählt. 

Dies geschieht, indem Briefwählerinnen und -wähler ihre Wahlzettel zunächst in einen Stimmzettelumschlag geben. Der Stimmzettelumschlag wird anschließend gemeinsam mit dem auszufüllenden Wahlschein in einem Wahlbriefumschlag zusammengeführt und – in der Regel – per Post an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung gesendet oder dort abgegeben. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung leitet ihn dann an den zuständigen Wahlvorstand weiter. Vor der Auszählung stellen die Wahlvorstände zunächst anhand des Wahlscheines die Stimmberechtigung fest und führen die ungeöffneten Stimmzettelumschläge im Anschluss mit den abgegebenen Urnenstimmen des betreffenden Stimmbezirkes zusammen. Bekannt ist bei der Auszählung der Stimmen somit nur die Zahl der Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein, nicht jedoch die Verteilung der Stimmen der Briefwählerinnen und -wähler auf die einzelnen Wahlvorschläge. Da Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein beantragt haben, mit diesem am Wahltag auch in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt wurde, an einer Urne wählen können, ist auch die exakte Zahl der Briefwählerinnen und -wähler nicht bekannt.

Dennoch kann der Anteil der Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein genutzt werden, um näherungsweise die Zahl der Briefwählerinnen und -wähler zu schätzen. Denn anhand der Ergebnisse der Bundestags- und der Europawahlen in Rheinland-Pfalz lässt sich ermitteln, dass der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler an allen Wählerinnen und Wählern mit Wahlschein seit 1976 durchgängig mehr als 98 Prozent beträgt. Demnach nutzen Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz einen Wahlschein nur sehr selten, um damit am Wahltag ihre Stimme an einer Urne abzugeben, die sich nicht in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal befindet.

Befördert wurde der Wandel des Abstimmungsverhaltens nicht zuletzt durch eine Novellierung der Bundeswahlordnung im Jahr 2008. Durch die Änderung des Bundes- und des Europawahlrechts wurde die Ausstellung von Wahlscheinen deutlich erleichtert. Bis zur Neufassung der gesetzlichen Grundlagen sah das Bundeswahlgesetz alte Fassung nach § 17 Abs. 2 vor, dass Wahlberechtigten nur dann auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt wird, wenn sie verhindert sind, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Die Bundeswahlordnung konkretisierte die Verhinderungsgründe in § 25 Abs. 1 dahingehend, dass Wahlberechtigte sich entweder

  • am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb des Wahlbezirks aufhalten mussten, oder

  • die Wahlberechtigten ihre Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben mussten und deshalb nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks aufgenommen worden waren, oder

  • die Wahlberechtigten aus beruflichen Gründen oder infolge von Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder des sonstigen körperlichen Zustandes einen Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen konnten.

Der Verhinderungsgrund musste zur Ausstellung eines Wahlscheins von den Antragstellerinnen und Antragstellern glaubhaft gemacht werden. Mit der Neufassung der gesetzlichen Grundlage entfällt seit 2008 die Voraussetzung des Vorliegens eines Verhinderungsgrundes für die Ausstellung eines Wahlscheins. Für die Wahlen zum Landtag Rheinland-Pfalz wurde das Landeswahlgesetz 2009 in vergleichbarer Weise angepasst.

Hoher Briefwahlanteil im Ländervergleich

In Rheinland-Pfalz wurde die Briefwahl bei den zurückliegenden Bundestagswahlen überdurchschnittlich häufig genutzt. Seit 2005 fiel der Briefwahlanteil stets höher aus als im bundesweiten Durchschnitt und der Abstand hat sich kontinuierlich erhöht. Bei der Bundestagswahl 2021 betrug die Differenz knapp 14 Prozentpunkte (60,9 zu 47,3 Prozent). Insgesamt gab es seit 1990 nur zwei Bundestagswahlen, bei denen der Briefwahlanteil in Rheinland-Pfalz hinter dem Wert für Deutschland zurückblieb (1994: –0,1 Prozentpunkte; 1998: –0,4 Prozentpunkte). Vor der Wiedervereinigung war dies dagegen sehr viel häufiger der Fall. Von 1957 bis 1987 – das heißt bei insgesamt zehn Wahlen zum Deutschen Bundestag – lag der Briefwahlanteil in Rheinland-Pfalz nur einmal oberhalb des Bundesdurchschnitts (1983: +0,1 Prozentpunkte).

Briefwahlanteil bei den Bundestagswahlen 1957–2021 nach Bundesländern
(in %)

Bundesland'57'61'65'69'72'76'80'83'87'90'94'98'02'05'09'13'17'21
Baden-Württemberg4,75,36,57,06,79,411,69,810,09,412,415,917,117,519,022,327,250,3
Bayern4,75,77,07,28,310,613,611,412,412,614,520,422,721,329,135,337,362,4
Berlin---------9,314,619,523,622,026,528,033,447,0
Brandenburg---------2,55,88,210,712,915,416,221,534,9
Bremen5,15,37,37,17,39,812,19,510,39,012,315,516,117,319,220,725,246,1
Hamburg6,27,49,39,07,114,215,514,013,812,720,124,425,424,028,630,537,051,3
Hessen5,25,76,65,96,410,911,710,710,49,515,316,218,317,619,423,026,751,1
Mecklenburg-Vorpommern---------2,98,28,411,212,015,418,223,934,9
Niedersachsen4,74,96,37,27,111,211,19,410,98,911,914,715,515,216,218,622,033,6
Nordrhein-Westfalen5,36,38,47,27,111,215,210,911,612,514,518,220,222,823,425,930,848,2
Rheinland-Pfalz4,65,77,07,27,18,910,99,49,310,117,016,017,619,926,528,034,860,9
Saarland3,34,67,67,77,110,312,610,410,911,115,815,617,319,021,722,225,940,3
Sachsen---------3,412,010,612,514,916,116,421,133,9
Sachsen-Anhalt---------3,18,79,712,012,413,815,317,934,2
Schleswig-Holstein4,85,87,17,07,111,411,79,69,69,014,814,214,715,015,417,922,133,1
Thüringen---------3,17,49,612,714,115,516,220,032,4
Deutschland[1]4,95,87,37,17,210,713,010,511,19,413,416,018,018,721,424,328,647,3

Im Vergleich der Bundesländer belegte Rheinland-Pfalz mit Blick auf den Briefwahlanteil bei Bundestagswahlen seit der Wiedervereinigung stets mindestens den sechsten Rang. Im Jahr 2021 gaben die Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz relativ betrachtet sogar am zweithäufigsten ihre Stimme per Brief ab (60,9 Prozent). Nur in Bayern fiel der Briefwahlanteil noch etwas höher aus (62,4 Prozent). Dort wird bundesweit bereits seit 2009 relativ betrachtet am häufigsten per Brief abgestimmt.

Bei den Europawahlen ist der Briefwahlanteil in Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich schon etwas länger überdurchschnittlich. Nur bei den ersten beiden Wahlen der Abgeordneten zum Europäischen Parlament blieb der Briefwahlanteil in Rheinland-Pfalz hinter dem bundesweiten Durchschnitt zurück (1979: –0,8 Prozentpunkte; 1984: –0,1 Prozentpunkte). Seit 2009 beträgt die Differenz stets mehr als zehn Prozentpunkte; zuletzt – im Jahr 2024 – waren es sogar gut 14 Prozentpunkte (52,2 zu 37,7 Prozent). Das war der zweithöchste Briefwahlanteil im Vergleich der 16 Länder. Auch damals gaben relativ betrachtet nur in Bayern mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Brief ab. Seit 1989 belegt Rheinland-Pfalz im Ländervergleich stets mindestens den dritten Platz. Von 2009 bis 2019 fiel der Briefwahlanteil in Rheinland-Pfalz sogar jeweils am höchsten aus.

Dazu dürfte sicher auch die Zusammenlegung der Europawahl mit den rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen beigetragen haben. Zwar werden am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments häufig auch in anderen Bundesländern Kommunalwahlen abgehalten. Allerdings ist es in Rheinland-Pfalz aufgrund der Vielzahl der zu vergebenden Stimmen, die zudem kumuliert und panaschiert werden können und sich auf vergleichsweise viele regionale Ebenen verteilen, für Wählerinnen und Wähler besonders attraktiv, die Stimmzettel vorab außerhalb der Wahlkabine auszufüllen.

Regionale Unterschiede

Regional zeigen sich in Rheinland-Pfalz deutliche Unterschiede in der Nutzung der Briefwahl. Dabei werden Vergleiche über die Zeit durch die verschiedenen Kommunal- und Gebietsreformen, die insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren zu größeren Gebietsstandänderungen führten, erschwert. Der Zeitvergleich beschränkt sich vor diesem Hintergrund in diesem Abschnitt auf die Bundestagwahlen, die seit 1980 stattfanden.

Werden zunächst die kreisfreien Städte und die Landkreise gegenübergestellt, so fällt der Briefwahlanteil mit einer Ausnahme bei allen Wahlen zum Deutschen Bundestag in den kreisfreien Städten höher aus. Die einzige Ausnahme bildet die Bundestagswahl 2021, die noch stark im Zeichen der Coronapandemie stand. Damals stimmten 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler in den kreisfreien Städten per Brief ab, während es in den Landkreisen 61,4 Prozent waren. 

Die Spannweite des Briefwahlanteils betrug 2021 in den 36 rheinland-pfälzischen Verwaltungsbezirken knapp 17 Prozentpunkte. Der niedrigste Briefwahlanteil wurde mit 50,3 Prozent in der kreisfreien Stadt Zweibrücken registriert, während relativ betrachtet die meisten Wählerinnen und Wähler im Landkreis Bad Dürkheim per Brief abstimmten (66,8 Prozent). Insgesamt gab es acht Verwaltungsbezirke, in denen der Briefwahlanteil bei 50 bis 55 Prozent lag. In neun Verwaltungsbezirken nahm er einen Wert von 55 bis 60 Prozent an und in 14 Verwaltungsbezirken einen Wert von 60 bis 65 Prozent. In fünf Verwaltungsbezirken machten mindestens 65 Prozent der Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Werden die 36 Verwaltungsbezirke über einen längeren Zeitraum betrachtet, so treten im Vergleich der zwölf kreisfreien Städte vor allem Koblenz und Mainz regelmäßig mit überdurchschnittlichen Briefwahlanteilen hervor. Unter den 24 Landkreisen gilt dies vor allem für Bad Dürkheim und den Rhein-Pfalz-Kreis. Zu den Verwaltungsbezirken mit eher geringen Briefwahlanteilen gehören unter den kreisfreien Städten regelmäßig Kaiserslautern, Pirmasens, Worms und Zweibrücken. Im Vergleich der Landkreise sind es meist Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, der Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kusel und Trier-Saarburg.

Briefwahlanteil bei den Bundestagswahlen 1980–2021 nach kreisfreien Städten und Landkreisen
(in %)

Verwaltungsbezirk'80'83'87'90'94'98'02'05'09'13'17'21
Frankenthal (Pfalz), St.13,512,711,311,718,117,718,822,126,028,733,254,8
Kaiserslautern, St.10,99,38,49,416,015,116,418,123,625,530,953,2
Koblenz, St.15,412,211,312,922,421,123,527,634,035,642,063,9
Landau i. d. Pfalz, St.15,211,810,912,118,417,320,521,826,829,135,360,5
Ludwigshafen a. Rh., St.14,813,012,112,718,919,821,021,826,928,832,654,7
Mainz, St.14,611,811,612,822,721,723,326,031,734,939,366,0
Neustadt a. d. Weinstr., St.13,312,011,712,919,318,420,122,130,432,738,263,2
Pirmasens, St.8,97,38,38,514,013,715,818,023,726,731,351,2
Speyer, St.13,211,211,312,319,417,719,821,527,630,533,557,3
Trier, St.13,910,510,512,419,119,822,721,629,431,537,158,8
Worms, St.14,210,210,411,418,316,718,318,522,024,429,552,3
Zweibrücken, St.12 9,3 9,6 10 15,0 14,4 15 17,7 22,2 22,827,950,3
Ahrweiler11,210,09,610,117,417,618,721,628,929,736,963,9
Altenkirchen (Ww.)10,79,09,49,716,615,516,216,724,425,733,658,0
Alzey-Worms10,18,99,810,117,615,517,820,726,428,534,861,0
Bad Dürkheim11,210,511,112,719,918,820,924,132,033,440,066,8
Bad Kreuznach11,19,49,410,016,515,116,619,124,525,633,258,7
Bernkastel-Wittlich7,87,37,27,511,211,011,913,920,222,130,456,7
Birkenfeld7,97,06,77,311,610,611,714,318,420,327,753,9
Cochem-Zell8,58,58,28,111,111,511,313,820,721,427,858,9
Donnersbergkreis9,98,68,79,415,614,416,218,927,127,134,260,2
Eifelkreis Bitburg-Prüm7,87,16,76,811,610,812,214,522,723,229,958,3
Germersheim10,19,49,410,517,316,018,121,529,330,037,365,7
Kaiserslautern8,87,77,68,714,813,014,917,825,025,632,260,7
Kusel7,06,26,36,011,89,910,812,718,719,629,654,6
Mainz-Bingen11,29,59,710,519,317,520,021,828,029,736,863,9
Mayen-Koblenz11,39,58,79,417,816,918,421,127,328,136,562,4
Neuwied12,39,810,010,919,218,219,021,228,130,336,562,4
Rhein-Hunsrück-Kreis9,79,08,89,014,611,814,616,422,223,330,756,8
Rhein-Lahn-Kreis11,49,69,29,917,415,917,619,425,427,434,061,1
Rhein-Pfalz-Kreis11,711,011,212,321,019,421,523,831,632,238,266,2
Südliche Weinstraße9,99,09,410,716,815,617,521,227,728,535,365,0
Südwestpfalz8,07,27,79,016,014,016,319,827,928,437,262,4
Trier-Saarburg7,26,46,46,112,211,713,715,721,323,132,660,7
Vulkaneifel8,69,08,38,314,213,613,716,623,223,230,257,5
Westerwaldkreis10 8,3 8,9 10 17,3 15,7 17 19,4 26,6 27,935,561,5
   Rheinland-Pfalz10,99,49,310,117,016,017,619,926,528,034,860,9
   Kreisfreie Städte13,711,210,811,919,318,720,522,328,130,535,559,0
   Landkreise10,08,88,89,516,315,116,819,226,027,234,561,4