WZ-Klassifikation im internationalen, europäischen und nationalen Kontext
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige wird verwendet, um die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Durch die flächendeckende Anwendung des Regelwerks können Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken vergleichbar dargestellt und analysiert werden. Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, die Klassifikation an geänderte wirtschaftliche Gegebenheiten anzupassen, um diese möglichst präzise abzubilden. Die WZ-Klassifikation wurde daher zuletzt in den Jahren 2003 und 2008 revidiert und wird nun – mit Wirkung zum 1. Januar 2025 – in der Version WZ 2025 eingeführt.
Grundlage des Regelwerks sind die Vorgaben der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (NACE)[1], die ihrerseits auf der International Standard Industrial Classification (ISIC)[2] der Vereinten Nationen basiert. Die Klassifikationen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene bauen somit aufeinander auf und dienen der einheitlichen Gliederung wirtschaftlicher Aktivitäten. Im Fokus steht dabei die Branche bzw. das unternehmerische Umfeld einer Einheit. Daneben kommen in den Unternehmensstatistiken weitere Klassifikationen zum Einsatz, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen. Dazu zählt zum Beispiel das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP)[3], das ebenfalls auf europäischen Vorgaben basiert und physische Erzeugnisse in ein Ordnungsschema bringt.
Die verschiedenen Systematiken bilden ein integriertes System und sind inhaltlich miteinander verknüpft. Dieser logische Zusammenhang ermöglicht es beispielsweise, die Klassifizierung einer Tätigkeit in einem Wirtschaftszweig mit der Zuordnung eines Produkts zu einer Warennummer zu vergleichen.
Die deutsche Wirtschaftszweigklassifikation besteht aus einer Hierarchie von fünf Gliederungsebenen: Abschnitte, Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen. Sie stimmt mit Ausnahme der tiefsten Gliederungsebene – den fünfstellig kodierten Unterklassen – vollständig mit der NACE überein, deren tiefste Gliederungsebene die Viersteller-Ebene ist. Die fünfte Ebene (Unterklassen) wurde als zusätzliche nationale Hierarchieebene aufgenommen, um Besonderheiten der deutschen Wirtschaft noch besser abbilden zu können.
Über den Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 1993, 2003, 2008 und 2025) als Online-Angebot mit Stichwortsuche sowie in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereitgestellt. Dort finden sich auch weitere Klassifikationen der amtlichen Statistik.
Neuerungen in der WZ 2025
Die Umstellung der Wirtschaftszweigklassifikation von der Version 2008 auf die Version 2025 folgt einer Revision der zu Grunde liegenden europäischen Klassifikation NACE von Version Rev. 2 auf Rev. 2.1. Die Gliederung der WZ 2025 wurde unter intensiver Beteiligung von Datennutzenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet. Auf fast allen Gliederungsstufen erfolgt eine stärkere Differenzierung. Dadurch entstehen in der WZ 2025 nun 983 Unterklassen gegenüber 839 Unterklassen in der WZ 2008. Neben einer reinen Änderung des 5-stelligen Zahlencodes (1:1-Umschlüsselung), gibt es daher auch Tätigkeiten, die sich in mehrere neue WZ-Codes aufteilen (1:n-Umschlüsselung). Andere Tätigkeiten wurden aufgrund ihrer abnehmenden Relevanz zusammengefasst.
Gliederung der WZ-Klassifikation 2008 und 2025 im Vergleich
Gliederungs- | WZ 2008 | WZ 2025 | Verän- | ||
Code | Anzahl | Code | Anzahl | ||
Abschnitt | A – U | 21 | A – V | 22 | +1 |
Abteilung | 01 – 99 | 88 | 01 – 99 | 87 | -1 |
Gruppen | 01.1 – 99.0 | 272 | 01.1 – 99.0 | 287 | +15 |
Klassen | 01.11 – 99.0 | 615 | 01.11 – 99.0 | 651 | +36 |
Unterklassen | 01.11.0 – 99.00.0 | 839 | 01.11.0 – 99.00.0 | 983 | +144 |
Die inhaltlichen Anpassungen durch die Revision der WZ-Klassifikation sind vielschichtig. Eine wesentliche Änderung ist die stärkere Differenzierung im Bereich der Medien und der Informationstechnologie. Der bisherige Abschnitt J „Information und Kommunikation“ wurde in zwei separate Abschnitte aufgeteilt. Dadurch werden Tätigkeiten, die sich im Zuge des Technologiewandels weiterentwickelt haben, besser abgebildet. Hierzu gehören beispielsweise die Erstellung und die Verbreitung von Medieninhalten, die Bereitstellung von Cloud-Infrastruktur oder Dienstleistungen im Bereich Cybersicherheit. Auch im Handel (Abschnitt G) gab es eine größere Änderung: Bislang wurde auf der Gruppen- und Klassenebene nach dem Distributionskanal unterschieden, also ob der Verkauf im klassischen Ladengeschäft, online oder beispielsweise an Marktständen erfolgt. Da Unternehmen heute Waren über mehrere Kanäle parallel vertreiben, wurde diese Unterscheidung aufgehoben. Eine weitere grundsätzliche Neuerung ist die ausgeweitete Darstellung von Vermittlungstätigkeiten, wie die Onlinevermittlung von Lebensmittellieferungen oder Arztterminen. Um deren zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung Rechnung zu tragen, wurden etliche neue Klassen über verschiedene Abschnitte hinweg aufgenommen. Des Weiteren wurden neue Klassen und Unterklassen für die Herstellung und Instandhaltung von militärischen Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen geschaffen. Andere Bereiche, wie das Gesundheitswesen oder die Veranstaltungsbranche, wurden ebenfalls stärker ausdifferenziert. In der Elektrizitäts- und Gaserzeugung erfolgte eine Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern.
Gliederungsstruktur der Abschnitte der WZ-Klassifikation 2008 und 2025 im Vergleich
WZ 2008 | WZ 2025 | ||
Abschnitt | Bezeichnung | Abschnitt | Bezeichnung |
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
C | Verarbeitendes Gewerbe | C | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren |
D | Energieversorgung | D | Energieversorgung |
E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
F | Baugewerbe | F | Baugewerbe/Bau |
G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | G | Handel |
H | Verkehr und Lagerei | H | Verkehr und Lagerei |
I | Gastgewerbe | I | Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie |
J | Information und Kommunikation | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| K | Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur | |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | L | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen | M | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | N | Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
N | Erbringung von sonstigen wissenschaftlichen Dienstleistungen | O | Erbringung von sonstigen wissenschaftlichen Dienstleistungen |
O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | P | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung |
P | Erziehung und Unterricht | Q | Erziehung und Unterricht |
Q | Gesundheits- und Sozialwesen | R | Gesundheit und Sozialwesen |
R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | S | Kunst, Sport und Erholung |
S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | T | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen |
T | Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | U | Private Haushalte mit Hauspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt |
U | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | V | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften |
Beispiele der 1:n-Umschlüsselung von WZ 2008 zu WZ 2025¹

Neben diesen Änderungen zur Gliederung und Differenzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sieht die neue NACE-Klassifikation auch konzeptionelle Änderungen bei sogenannten Factoryless Goods Producern vor. Dies sind Unternehmen, die Produkte zwar nicht selbst herstellen, aber deren Produktion vollständig steuern – etwa durch technische Vorgaben oder geistige Eigentumsrechte (z. B. Design, Lizenzen). Die Fertigung erfolgt durch Dritte; für die Nutzung der Rechte wird keine Gebühr verlangt. Factoryless Goods Producer werden nun dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet.