Einführung in der amtlichen Statistik
Die Umstellung auf die WZ 2025 ist in fachlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht komplex. Die Änderungen betreffen mehrere Stufen des Geschäftsprozessmodells[4] der amtlichen Statistik. So müssen die IT-Fachverfahren zur Berichtskreisbildung, Stichprobenziehung und Statistikerstellung sowie die Auswertungs- und Veröffentlichungsprodukte an die neue Wirtschaftszweigklassifikation angepasst werden. Bei einigen Statistiken ist übergangsweise eine Doppelaufbereitung nach WZ 2008 und WZ 2025 sowie eine Rückrechnung von Ergebnissen erforderlich. Die Umsetzung durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfolgt – entsprechend der europäischen Vorgaben – sukzessive und nach einem koordinierten Zeitplan. Des Weiteren sind zahlreiche statistische Rechtsgrundlagen zu überarbeiten, die in ihren Datenanforderungen Verweise auf die Klassifikation enthalten. Ein entsprechendes Artikelgesetz wird derzeit auf Bundesebene abgestimmt und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Zeitplan zur stufenweisen Einführung der WZ 2025

Bis Ende 2025 wird als erstes das Statistische Unternehmensregister (URS), als Basis für die Berichtskreisbildung, auf die WZ 2025 umgestellt (Stufe 1). Dies erfolgt im Rahmen einer technischen Umschlüsselung. Wenn einem WZ 2008 genau ein WZ 2025 entspricht (1:1-Fall), kann der neue Code eindeutig zugewiesen werden. Gibt es für einen WZ 2008 mehrere potenzielle Zuordnungen (1:n-Fall), d. h. es ist keine eindeutige Umschlüsselung möglich, wird zunächst ein sogenannter Schwerpunktumsteiger vergeben. In diesen Fällen erfolgt eine nachträgliche manuelle Prüfung und Qualitätssicherung. Danach folgt die Einführung der neuen Klassifikation in den Statistikbereichen, die vom URS abhängig sind, wie z. B. die Unternehmensstatistiken (Stufe 2). Dabei gelten unterschiedliche EU-Vorgaben zur ersten Datenübermittlung an das statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nach der überarbeiteten NACE Rev. 2.1: Die strukturellen Unternehmensstatistiken (in der Regel jährliche Statistiken) müssen ab dem Jahr 2027 (für das Berichtsjahr 2025) umgestellt sein. Die konjunkturellen Unternehmensstatistiken (in der Regel unterjährige Statistiken) liefern erstmals im Jahr 2028 (nach Umstellung auf das Basisjahr 2025) Daten nach der neuen NACE Rev. 2.1. Für weitere Statistiken wie beispielsweise die Verdiensterhebung oder die Abfallstatistik gelten andere Implementierungszeitpunkte. In Stufe 3 werden jene Statistikbereiche angepasst, die auf vorgelagerten und bereits umgestellten Statistiken basieren – etwa einige Umweltstatistiken. Abschließend erfolgt die Umstellung in Statistikbereichen mit mehreren Datenquellen, wie z. B. den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Stufe 4).
Fazit und Ausblick
Die regelmäßige Anpassung der Wirtschaftszweigklassifikation ist eine notwendige Reaktion auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Entwicklungen. Die Umstellung ist mit fachlichem, technischem und organisatorischem Aufwand verbunden. Viele Statistiken sind direkt oder indirekt von der Revision der Wirtschaftszweigklassifikation betroffen. Bei Zeitreihenvergleichen von Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die einzelnen Jahreswerte der Statistiken nur eingeschränkt vergleichbar sind. Die Revision ist jedoch erforderlich, um weiterhin methodisch fundierte, qualitativ hochwertige und praxisrelevante Daten bereitstellen zu können.
Das Statistische Unternehmensregister (URS) ist eine laufend aktualisierte Datenbank der amtlichen Statistik. Es enthält Informationen zu Einheiten aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Deutschland und deren Beziehungen zueinander. Das URS ist ein Infrastruktur- und Auswertungsinstrument für Wirtschaftsstatistiken. Standardmäßig werden in Rheinland-Pfalz daraus Daten zu der Anzahl, dem Umsatz und den Beschäftigten der Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen gegliedert nach Wirtschaftsabteilungen (WZ-2-Steller) veröffentlicht. Die Ergebnisse sind als Statistischer Bericht abrufbar unter https://www.statistik.rlp.de/themen/unternehmen/publikationen/berichte.
Für Sonderauswertungen können unter Berücksichtigung der Veröffentlichungs- und Geheimhaltungsvorgaben auch tiefere fachliche Gliederungen ausgewertet werden. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist mit diesem Datenangebot ein bedeutender, unabhängiger Informationsdienstleister zu wirtschaftlichen Themen.