37/2026 | Simone Emmerichs | Wahlen

Landtagswahl 2026

Vorläufiges Ergebnis – Wie haben die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer gewählt?

26. März 2026

Lesezeit ca. 13 Minuten
PDF Herunterladen

Vier Parteien im neuen Landtag

Erstmals seit Einführung des Zweistimmen-Wahlrechts in Rheinland-Pfalz im Jahr 1991 wird es nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis Überhang- und Ausgleichsmandate geben. Dadurch erhöht sich die Zahl der Landtagsmandate auf 105. Die Landtagsmandate des 19. Landtags Rheinland-Pfalz verteilen sich demnach wie folgt:

Vorläufige Sitzverteilung im 19. Landtag Rheinland-Pfalz

Auf die CDU entfallen 39 Direktmandate. Das sind zwei Direktmandate mehr, als der Partei nach dem Landesstimmenergebnis Sitze zustehen: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Landesstimmenanteil Sitze zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren. Im Vergleich zu 2021 gewinnt die CDU acht Sitze dazu. Der Spitzenkandidat der CDU, Gordon Schnieder, bekommt in seinem Wahlkreis 20 Vulkaneifel wie schon 2016 und 2021 das Direktmandat. Mit 52,6 Prozent ist es der höchste Wahlkreisstimmenanteil für die CDU, während die SPD in diesem Wahlkreis ihr schlechtestes Ergebnis erhält. 

Die SPD erzielt insgesamt 32 Mandate, darunter 13 Direktmandate und ein Ausgleichsmandat. Damit erringt die Partei sieben Sitze weniger als 2021 und die niedrigste Zahl an Sitzen, die sie in der Geschichte des Landes jemals innehatte. Der Spitzenkandidat der SPD, der amtierende Ministerpräsident Alexander Schweitzer, erhält in seinem Wahlkreis 49 Südliche Weinstraße ebenfalls zum dritten Mal in Folge ein Direktmandat. Auch er erzielt für seine Partei den höchsten Wahlkreisstimmenanteil (41,1 Prozent).

Die AfD gewinnt 15 Sitze hinzu und ist nun mit 24 Mandaten (darunter ein Ausgleichsmandat) als drittstärkste Kraft im rheinland-pfälzischen Landtag vertreten. Die Partei erhält keine Direktmandate. Ihre höchsten Wahlkreisstimmenanteile erzielt sie im Wahlkreis 37 Ludwigshafen am Rhein II (27,3 Prozent) dicht gefolgt von den Wahlkreisen 44 Kaiserslautern I (26 Prozent) sowie 48 Pirmasens und 19 Birkenfeld (jeweils 25,9 Prozent). Einstellige Anteile erhalten die Bewerber der AfD in den Wahlkreisen Mainz I (5,5 Prozent) und Mainz II (8,3 Prozent).

Die GRÜNEN erzielen zehn Mandate über die Landesliste und ziehen damit als kleinste Partei in den neuen Landtag ein. Auch 2021 waren sie mit zehn Mandaten vertreten; damals konnten sie erstmals ein Direktmandat (im Wahlkreis 27 Mainz I) erzielen. Im Wahlkreis 27 Mainz I erreichen die GRÜNEN mit der Direktkandidatin Katharina Binz zwar den höchsten Wahlkreisstimmenanteil (27,2 Prozent), das Direktmandat verliert die Partei aber an die SPD.

Die FDP sowie die FREIEN WÄHLER sind im neuen Landtag nicht mehr vertreten.

Eine Liste aller gewählten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.

Der Landtag Rheinland-Pfalz besteht – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – aus 101 Abgeordneten, die mittels personalisierter Verhältniswahl gewählt werden. Demnach haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Mit der einen Stimme – der Wahlkreisstimme – wählen sie 52 Abgeordnete aufgrund von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen. Mit der anderen Stimme – der Landesstimme – bestimmen sie über die verbleibenden 49 Abgeordneten nach Landes- oder Bezirkslisten. Mit der Wahlkreisstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler also darüber, welche Abgeordneten direkt gewählt sind, mit der Landesstimme hingegen über die zahlenmäßige Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen. Beide Stimmen werden auf dem Stimmzettel unabhängig voneinander abgegeben:

  • Die Wahlkreisstimme entscheidet darüber, welche Bewerberinnen oder Bewerber in den 52 Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt. Hier sind auch von einer Wählergruppe unterstützte Einzelbewerberinnen und -bewerber zugelassen. Die 52 Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner ziehen direkt in den Landtag ein.
  • Die Landesstimme entscheidet darüber, wie viele von den mindestens 101 zu vergebenden Sitzen im Landtag eine Partei erhält; denn Landes- oder Bezirkslisten dürfen nur Parteien und Wählervereinigungen einreichen. Bei der Verteilung der Sitze werden nur Wahlvorschlagsträger berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Landesstimmen errungen haben (Fünf-Prozent-Sperrklausel). Die Sitzzuteilung erfolgt seit 2011 mittels des gesetzlich vorgegebenen Divisorverfahrens mit Standardrundungen nach Sainte-Lague/Schepers.

Das Landeswahlrecht verbindet somit Prinzipien der Mehrheits- und Verhältniswahl und legt die Beziehung der beiden Wahlgrundsätze fest. Die Verhältniswahl überlagert die Mehrheitswahl und stellt sicher, dass die Zusammensetzung des Landtags den für die einzelnen Parteien und Wählervereinigungen abgegebenen Stimmen entspricht. Gleichzeitig machen die Elemente der Mehrheitswahl deren Persönlichkeitscharakter bei der Wahlentscheidung nutzbar. Das Gesamtwahlergebnis entspricht dabei trotz der Elemente der Mehr-
heitswahl bei der Bestimmung der Direktmandate dem Verhältnis der Landesstimmen. Sie sind grundsätzlich für die Sitzverteilung maßgebend. Die Wahlkreisstimme entscheidet somit nicht darüber, mit wie vielen Mandaten eine Partei im Parlament vertreten ist, sondern – abgesehen von möglichen Überhang- und Ausgleichsmandaten – nur darüber, ob eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber einer Partei oder Wählervereinigung einen Sitz dieses Wahlvorschlagsträgers im Parlament besetzt.

Überhang- und Ausgleichsmandate
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass ein Wahlvorschlagsträger mehr Direktmandate gewinnt, als ihm im Rahmen der Sitzverteilung nach den zu berücksichtigenden Landesstimmen zustehen. Da die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten direkt gewählt sind, bleiben dem Wahlvorschlagsträger alle Mandate – auch die sogenannten Überhangmandate – erhalten. Der durch Überhangmandate verzerrte Proporz der Landesstimmen wird durch die Vergabe von zusätzlichen Sitzen – den sogenannten Ausgleichsmandaten – korrigiert; dadurch wird die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht. Die Gesamtzahl der Sitze im Landtag erhöht sich um so viele Sitze, wie erforderlich sind, um die Sitzverteilung im Land nach dem Verhältnis der Landesstimmen der Parteien und Wählervereinigungen zu gewährleisten.

Sitzverteilung
Grundsätzlich basiert die Berechnung der Sitzverteilung auf die Parteien und Wählervereinigungen auf einer Auswertung aller Landesstimmen. Davon gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

  • Nicht berücksichtigt werden die Landesstimmen der Stimmberechtigten, die ihre Wahlkreisstimme für eine im Wahlkreis erfolgreiche Bewerberin oder einen erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, die bzw. der von Stimmberechtigten vorgeschlagen wurde (Einzelbewerberinnen und -bewerber), oder von einer Partei oder Wählervereinigung nominiert wurde, für die im Wahlbezirk keine Landes- oder Bezirksliste zugelassen wurde, oder die nicht mindestens fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten hat. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten wird die Zahl der erfolgreichen (Wahlkreis-)Bewerberinnen und (Wahlkreis-)Bewerber ohne Liste oder ohne zu berücksichtigende Liste abgezogen.
  • Landesstimmen von Wählerinnen und Wählern erfolgreicher Kandidatinnen und Kandidaten ohne Liste oder ohne zu berücksichtigende Liste werden zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl nicht berücksichtigt. Denn Landesstimme und Wahlkreisstimme können grundsätzlich nur einmal wirken. Die Landesstimmen der Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Wahlkreisstimme bereits den Erfolg einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers bewirkt haben, werden zwar in die Proporzrechnung einbezogen, durch die Anrechnung der Wahlkreissitze wird aber eine doppelte Stimmenauswirkung bei der Zuteilung der Sitze verhindert. Die mit ihrer Wahlkreisstimme nicht erfolgreichen Wählerinnen und Wähler können, wenn sie mit ihrer Landesstimme die gleiche Partei gewählt haben, ihren Stimmerfolg mit der Landesstimme erreichen. Keinen Stimmerfolg erzielen sie, wenn die von ihnen gewählte Liste an der Sperrklausel gescheitert ist. Aber auch wenn die Wählerinnen und Wähler Wahlkreis- und Landesstimme gesplittet und mit ihrer Wahlkreisstimme der Direktkandidatin oder dem Direktkandidaten eines anderen Wahlvorschlags als den mit der Landesstimme Gewählten zum Erfolg verholfen haben, kann die Wahlkreisstimme dem Wahlvorschlag nicht zu mehr Sitzen verhelfen, als ihm nach seiner Landesstimmenzahl zusteht.

Frauen weiter unterrepräsentiert

Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert, dies gilt auch für Rheinland-Pfalz: Nach der vorläufigen Sitzverteilung sind 29 Prozent der Abgeordneten des 19. Landtags Rheinland-Pfalz weiblich. Von den 105 Sitzen im Parlament gehen 31 an Frauen, 74 an Männer. Im Vergleich zum Beginn der vorhergehenden Legislaturperiode ist der Anteil unverändert (Stand 2021: ebenfalls 29 Prozent). Die Frauenanteile sind in den einzelnen Fraktionen sehr unterschiedlich: Bei den GRÜNEN und der SPD sind jeweils mehr als die Hälfte der Abgeordneten Frauen (60 bzw. 53 Prozent). Bei der CDU als größter Fraktion im neuen Landtag sind nur fünf der 39 Sitze von Frauen besetzt (12,8 Prozent). Ähnlich sieht es bei der AfD aus, hier sind drei der 24 Abgeordneten weiblich (12,5 Prozent). 

Sitzverteilung im Landtag Rheinland-Pfalz

Frauenanteil in %

2026 vorläufiges Ergebnis.
 

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Auf den Landeslisten traten insgesamt 547 Kandidierende an, darunter 205 Frauen und 342 Männer. Der Frauenanteil betrug 37,5 Prozent. Die Linke und die GRÜNEN stellten mit 63 bzw. 60 Prozent anteilig die meisten Frauen auf.  Bei der AfD, der FDP und dem BSW lag der Frauenanteil hingegen jeweils nur bei rund einem Fünftel (20 bzw. 21 Prozent). Bei der CDU betrug der Anteil der Frauen 31,5 Prozent. Bei der SPD waren es 44 Prozent.

Um die Direktmandate im 19. Landtag Rheinland-Pfalz bewarben sich insgesamt 404 Personen, darunter 118 Frauen und 286 Männer. Der Frauenanteil betrug 29 Prozent. Die Mehrheit (71 Prozent) kandidierte zusätzlich auf der Landesliste ihrer Partei.

68,5 Prozent Wahlbeteiligung, fast die Hälfte nutzt Briefwahl

Zur Wahl des 19. Landtags am 22. März 2026 waren 2,99 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer stimmberechtigt. Von ihrem demokratischen Grundrecht auf Stimmabgabe machten 2,05 Millionen Bürgerinnen und Bürger Gebrauch, gut 89.700 mehr als 2021. Das Wahlinteresse war damit etwas höher als bei der vorangegangenen Landtagswahl: Die Wahlbeteiligung steigt um 4,2 Prozentpunkte auf 68,5 Prozent. Eine etwas stärkere Beteiligung wurde zuletzt bei der Landtagswahl vor zehn Jahren mit 70,4 Prozent erreicht.

Von den abgegebenen Landesstimmen sind 99,1 Prozent gültig und dementsprechend nur 0,9 Prozent ungültig. Damit erhöht sich der Anteil der gültigen Stimmen gegenüber 2021 leicht um 0,2 Prozentpunkte. 

Bei der Landtagswahl 2026 nutzen 0,99 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer die Möglichkeit zur Briefwahl. Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler lag bei 48,1 Prozent, das ist der zweithöchste Wert bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Der Briefwahlanteil liegt deutlich niedriger (–18,4 Prozentpunkte) als bei der Landtagswahl 2021, die während der Corona-Pandemie stattfand. Damals wählten zwei Drittel der Wahlberechtigten (66,5 Prozent) per Brief. Im Vergleich zur davorliegenden Landtagswahl im Jahr 2016 ist der Briefwahlanteil jedoch deutlich gestiegen (+17,5 Prozentpunkte). Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil in Rheinland-Pfalz bei 45,7 Prozent.

Wahlbeteiligung und Briefwahl bei den Landtagswahlen

%

2026 vorläufiges Ergebnis.
1 Anteil an den Wähler/-innen insgesamt. Ab 1996: Wähler/-innen mit Wahlschein.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz