Mit 59.000 Personen besaß gut ein Drittel (34 Prozent) der gesamten Stillen Reserve nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Somit fiel der Ausländeranteil in der Stillen Reserve etwas höher aus als bei den Erwerbslosen (31 Prozent). Unterteilt in die drei Gruppen (A, B und C) war der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Kategorie B am höchsten (37 Prozent). Zum Vergleich: Von allen 15- bis unter 75-jährigen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern hatten 15 Prozent keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer waren also sowohl in der Stillen Reserve als auch bei den Erwerbslosen überproportional vertreten.
Die eigene Ausbildung ist der meistgenannte Hauptgrund für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
Auf die Frage, weshalb die Befragten derzeit nicht nach einer Erwerbstätigkeit suchten, obwohl sie einen Erwerbswunsch hegten, nannte ein Viertel (25 Prozent) die schulische oder berufliche Ausbildung bzw. das Studium als Hauptgrund. Für 21 Prozent spielten gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Rolle, aufgrund von Betreuungspflichten suchten knapp 14 Prozent nicht nach Arbeit. Für fast jede zehnte Person war – nach eigener Einschätzung – keine passende Tätigkeit am Arbeitsmarkt verfügbar (9,3 Prozent). Mit einem Anteilswert von 22 Prozent führten viele Personen einen sonstigen, nicht näher bestimmten Hauptgrund an.
Von denjenigen, die sich Arbeit wünschten, kurzfristig aber nicht zur Verfügung standen, gaben mit 29 Prozent die meisten die eigene Ausbildung als Haupthindernis an, dicht gefolgt von gesundheitlichen Einschränkungen (28 Prozent). Betreuungspflichten waren für knapp 18 Prozent der Hauptgrund, kurzfristig keine Arbeit aufnehmen zu können. Seltener wurden der eigene Ruhestand sowie sonstige familiäre oder persönliche Verpflichtungen genannt. Bei rund 18 Prozent verhinderte ein sonstiger, nicht näher bestimmter Hauptgrund die kurzfristige Arbeitsaufnahme.
Sonstige Nichterwerbspersonen ohne Arbeitswunsch sind größtenteils ältere Menschen
Die überwiegende Mehrheit der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren zählte zu den sonstigen Nichterwerbspersonen ohne Arbeitswunsch. Das waren 2024 in Rheinland-Pfalz 752.000 Personen bzw. 81 Prozent der Nichterwerbspersonen der betrachteten Altersgruppe. Gut zwei Drittel von ihnen hatten das 60. Lebensjahr bereits vollendet (68 Prozent), zweitgrößte Gruppe bildeten die 15- bis unter 30-Jährigen (18 Prozent). Auf die beiden mittleren Altersgruppen entfielen 5,4 (30 bis unter 45 Jahre) bzw. 8,7 Prozent (45 bis unter 60 Jahre). In Bezug auf das Geschlecht herrschte bei den sonstigen Nichterwerbspersonen ohne Arbeitswunsch ein leichter Frauenüberschuss (Frauen: 56 Prozent, Männer: 44 Prozent).
Aufgrund der Altersstruktur der sonstigen Nichterwerbspersonen ohne Arbeitswunsch überrascht es nicht, dass der eigene Ruhestand der meistgenannte Hauptgrund war, warum die Befragten nicht arbeiten mochten oder konnten (60 Prozent). Mit großem Abstand folgte die schulische oder berufliche Ausbildung bzw. das Studium (16 Prozent). Gesundheitliche Beeinträchtigungen nannten elf Prozent, weitere 4,7 Prozent gaben Betreuungspflichten als Hauptgrund an. Andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen spielten nur eine untergeordnete Rolle. Einen anderen, nicht näher bestimmten Hauptgrund, nicht arbeiten zu wollen bzw. zu können, hatten 6,4 Prozent.
Fazit
Die amtliche Statistik verfügt mit dem Mikrozensus über eine wichtige Datenquelle für die Analyse der Erwerbsbeteiligung und deren Veränderung im Zeitverlauf. Anhand der Ergebnisse lässt sich zeigen, dass im Zehnjahresvergleich sowohl die Erwerbstätigkeit als auch – trotz vermehrter Teilzeitarbeit – die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden gestiegen ist. Gleichzeitig ist ein Rückgang der Erwerbslosigkeit zu verzeichnen. Etwa ein Fünftel der Nichterwerbspersonen wünschte sich Arbeit, stand dem Arbeitsmarkt jedoch aufgrund vielschichtiger Umstände nicht zur Verfügung.
Als repräsentative Haushaltsstichprobe liefert der Mikrozensus ein differenziertes Bild über die Strukturen und Veränderungen der Lebens- und Arbeitssituation der Bevölkerung.
Der „kleine Zensus“ stellt als Ein-Prozent-Stichprobe kontinuierlich sozioökonomische Strukturdaten bereit, die ansonsten nur über Volkszählungen gewonnen werden könnten. Neben der seit 1996 integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung wird seit dem Erhebungsjahr 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen im Mikrozensus erhoben. Die Befragung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten ist seit dem Erhebungsjahr 2021 ebenfalls Bestandteil des Mikrozensus. Durch die Integration dieser neuen Bestandteile ergeben sich viele neue Auswertungsmöglichkeiten. Der neugestaltete Mikrozensus ist jedoch auch mit methodischen Änderungen verbunden. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe, sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert.
Der Mikrozensus bietet eine breit gefächerte Datenbasis für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit und hat damit einen wesentlichen Anteil am System der amtlichen Statistik. Durch die Vielfalt der Merkmalskombinationen auf Personenebene und durch die Abbildung des Haushalts- und Familienzusammenhangs bietet er ein großes Potenzial an statistischen Informationen. So erfasst der Mikrozensus jährlich unter anderem Angaben zur Erwerbstätigkeit und zum Bildungsstand. In vierjährigen Abständen werden zudem themenspezifische Zusatzprogramme (u. a. zum Pendlerverhalten und zur Wohnsituation der Bevölkerung) erhoben.
In Rheinland-Pfalz sind jedes Jahr etwa 20.000 Haushalte mit rund 42.000 Personen in die Erhebung einbezogen, die zum Teil zweimal pro Jahr befragt werden.
Wie bei jeder Stichprobenerhebung können auch hier Zufallsfehler entstehen. Bei stark besetzten Merkmalen ist dieser Fehler nur von geringer Bedeutung. Um auf die eingeschränkte Aussagekraft hinzuweisen, werden Ergebnisse, denen eine geringe Fallzahl zugrunde liegt (70 oder weniger), nicht veröffentlicht und Ergebnisse, denen 71 bis unter 120 Fälle zugrunde liegen, in veröffentlichten Tabellen in Klammern gesetzt.
Im Rahmen der Hochrechnung erfolgt eine Anpassung an Eckwerte der laufenden Bevölkerungsfortschreibung. Die Entwicklungen von Haushalten und Lebensformen der Bevölkerung folgen im Allgemeinen langfristigen gesellschaftlichen Trends, die üblicherweise keine großen Sprünge im Zeitverlauf aufweisen.
Grundlage für die Auswahl der zu befragenden Haushalte waren bis zum Mikrozensus 2015 Fortschreibungen der Volkszählung 1987 (für die alten Bundesländer) und des zentralen Einwohnerregisters der DDR 1990 (für die neuen Bundesländer). Seit 2016 basiert die Auswahl der Stichprobe auf den fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen des Zensus 2011. Darüber hinaus werden Veränderungen des Gebäudebestandes in Folge von Abrissen, Neubauten und Umbauten durch die Heranziehung der Bautätigkeitsstatistik laufend berücksichtigt.
Die aktuelle gesetzliche Grundlage des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.