275.500 Beschäftigte im Gesundheitswesen
Im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen waren 2023 rund 275.500 Beschäftigte tätig. Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen 66 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Damit liegt Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt (72 Beschäftigte je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Bezogen auf die Bevölkerungszahl hat Hamburg die meisten und Brandenburg die wenigsten Beschäftigten im Gesundheitswesen (85 bzw. 62 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner).
Bundesland | Anzahl in 1.000 | Je 1.000 der Bevölkerung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 831 | 73 |
| Bayern | 979 | 73 |
| Berlin | 269 | 71 |
| Brandenburg | 159 | 62 |
| Bremen | 51 | 74 |
| Hamburg | 162 | 85 |
| Hessen | 474 | 74 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 118 | 73 |
| Niedersachsen | 569 | 70 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.290 | 71 |
| Rheinland-Pfalz | 276 | 66 |
| Saarland | 79 | 80 |
| Sachsen | 289 | 71 |
| Sachsen-Anhalt | 154 | 70 |
| Schleswig-Holstein | 219 | 74 |
| Thüringen | 149 | 70 |
| Deutschland | 6.070 | 72 |
Detailliertere Informationen über die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen liefert die Gesundheitspersonalrechnung. Sie weist unter anderem die Zahl der Beschäftigten nach Einrichtungsarten aus. Anders als in der Erwerbstätigenrechnung werden dabei Beschäftigungsverhältnisse erfasst, das heißt Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden mehrfach als Beschäftigte gezählt.
Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) weist die Zahl der Beschäftigten, die in den Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, nach Einrichtungsarten aus. Unter Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden. Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden also mehrfach als Beschäftigte gezählt. Der Gesundheitspersonalrechnung liegt damit ein anderes Konzept zugrunde als der Erwerbstätigenrechnung, bei der Erwerbstätige mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupttätigkeit erfasst werden. Als Beschäftigte im Gesundheitswesen gelten Selbstständige, ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben der Zahl des Gesundheitspersonals insgesamt werden die weiblichen Beschäftigten und die Vollzeitäquivalente für die verschiedenen Einrichtungsarten ermittelt.
Die größten Arbeitgeber sind die ambulanten sowie die stationären und teilstationären Einrichtungen. Mehr als drei Viertel des rheinland-pfälzischen Gesundheitspersonals arbeiten in diesen beiden Einrichtungsarten. In ambulanten Einrichtungen waren 2023 rund 113.400 Beschäftigte bzw. 41 Prozent des Gesundheitspersonals tätig. Knapp die Hälfte davon entfiel auf Arzt- oder Zahnarztpraxen. Ein gutes Viertel machten die Praxen sonstiger medizinischer Berufe aus. Dazu gehören z. B. physio- und ergotherapeutische Praxen sowie die Praxen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Die restlichen Beschäftigten in ambulanten Einrichtungen verteilen sich auf Einrichtungen der ambulanten Pflege, Apotheken und den Einzelhandel im Gesundheitswesen.
Gesundheitspersonal in ambulanten Einrichtungen 2023
Anteil in %
© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
In stationären und teilstationären Einrichtungen waren 2023 etwa 96.600 Beschäftigte angestellt; das entspricht einem Anteil von 35 Prozent. Der Großteil des Gesundheitspersonals in dieser Einrichtungsart arbeitete in Krankenhäusern (61 Prozent). Gut ein Drittel der Beschäftigungsverhältnisse ist der stationären und teilstationären Pflege zuzuordnen. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen machen nur einen geringen Anteil aus.
Gesundheitspersonal in stationären und teilstationären Einrichtungen 2023
Anteil in %
© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mit großem Abstand an dritter Stelle stehen die Vorleistungseinrichtungen, zu denen z. B. die pharmazeutische und medizintechnische Industrie gehören. Im Jahr 2023 waren dort 9,4 Prozent der Beschäftigten des Gesundheitswesens tätig. Die übrigen Einrichtungsarten, zu denen die Verwaltung, der Rettungsdienst, der Gesundheitsschutz und die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens zählen, kommen gemeinsam auf einen Beschäftigungsanteil von 14 Prozent. Den sonstigen Einrichtungen werden Beschäftigte zugerechnet, die einen medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin) ausüben oder einem Beruf in der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Reha-Technik nachgehen, die in keiner der anderen sechs definierten Einrichtungsarten beschäftigt sind.
Die Verteilung des Gesundheitspersonals auf die Einrichtungsarten ist in Rheinland-Pfalz sehr ähnlich wie im Bundesdurchschnitt. Die Anteile der ambulanten Einrichtungen und der Verwaltung sind hierzulande geringfügig höher. Dafür arbeiten anteilig etwas weniger Beschäftigte in stationären und teilstationären Einrichtungen sowie in Vorleistungseinrichtungen.
Hoher Frauenanteil
Im Gesundheitswesen ist der Frauenanteil der Beschäftigten sehr hoch. Drei Viertel der Beschäftigten in den rheinland-pfälzischen Gesundheitseinrichtungen sind Frauen (Deutschland: ebenfalls 75 Prozent). In Sachsen und Sachsen-Anhalt war der Anteil mit 77 Prozent am höchsten und in Hamburg mit 70 Prozent am niedrigsten.
Der Frauenanteil variiert stark zwischen den Einrichtungsarten. Die höchsten Anteile weisen die ambulanten Einrichtungen (2023: 82 Prozent), der Gesundheitsschutz (80 Prozent) sowie die stationären und teilstationären Einrichtungen (79 Prozent) auf. In einzelnen Teilbereichen sind die Anteilswerte noch höher. Dies betrifft besonders Einrichtungen der Pflege: Der Spitzenwert wurde mit 88 Prozent in der ambulanten Pflege erreicht. Auch in der stationären und teilstationären Pflege ist ein außergewöhnlich hoher Anteil des Gesundheitspersonals weiblich (84 Prozent). Mehr Männer als Frauen arbeiten hingegen beim Rettungsdienst und in Vorleistungseinrichtungen; dort betrug der Frauenanteil 36 bzw. 48 Prozent.
Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung lässt sich anhand sogenannter Vollzeitäquivalente bestimmen. Vollzeitäquivalente weisen die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten aus. Je niedriger die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte ist, desto größer ist die Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung. Im Jahr 2023 kamen in Rheinland-Pfalz auf 100 Beschäftigte 71 Vollzeitäquivalente. Die Verbreitung von Teilzeitbeschäftigung im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen entspricht etwa den Ergebnissen für Deutschland insgesamt. Die größte Bedeutung hat Teilzeitbeschäftigung in Niedersachsen (70 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte). Den geringsten Stellenwert hat sie in Thüringen mit 75 Vollzeitäquivalenten je 100 Beschäftigte. Generell sind die Unterschiede zwischen den Ländern relativ gering. Allerdings hat die Teilzeitarbeit im Gesundheitswesen in den westdeutschen Bundesländern eine etwas höhere Bedeutung als in den ostdeutschen Bundesländern.
In den Einrichtungsarten ist Teilzeitbeschäftigung unterschiedlich stark verbreitet. Im Rettungsdienst, in den Vorleistungseinrichtungen und in der Verwaltung, den drei Einrichtungsarten mit den niedrigsten Frauenanteilen, wird relativ wenig in Teilzeit gearbeitet: Die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte lag dort zwischen 75 und 84 und somit deutlich höher als im Gesundheitswesen insgesamt. Umgekehrt errechnen sich für die am stärksten von weiblichem Personal geprägten ambulanten Einrichtungen nur 65 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte. Dort ist Teilzeitarbeit besonders in den beiden Teilbereichen Apotheken und Praxen sonstiger medizinischer Berufe verbreitet (57 bzw. 61 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte).