39/2026 | Alexander Maier, Sebastian Fückel | Finanzen

Rekorddefizit rheinland-pfälzischer Kommunen 2025: Eine Ursachenanalyse

Entwicklung und Hintergründe seit 2006

15. April 2026

Lesezeit ca. 38 Minuten
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Liquide Mittel¹ der rheinland-pfälzischen Kommunen

Mio. EUR

1 Bargeld und Einlagen.
Quelle: Finanzvermögenstatistik

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Veräußerung kommunaler Vermögenswerte, darunter fallen bei den Kommunen vor allem Grundstücke, Gebäude und Beteiligungen, hat demgegenüber eine größere Schwankungsbreite vorzuweisen. Im Jahr 2007 stieg die Veräußerung von Vermögen um 31 Prozent von 211 Millionen Euro im Vorjahr auf 276 Millionen Euro. In der Folge flacht der Vermögensverkauf deutlich ab und fällt bis 2009 um 43 Prozent auf 158 Millionen Euro. Bis 2011 ist dann ein Niveauanstieg um 35 Prozent auf 214 Millionen zu beobachten. Danach verlangsamt sich die Dynamik und nimmt erst wieder ab 2014 Fahrt auf: Zunächst nehmen die Vermögensverkäufe ab, um dann bis 2017 auf 248 Millionen Euro anzusteigen. Im weiteren Verlauf bis 2019 fällt die Veräußerung zunächst auf 186 Millionen Euro, um anschließend bis 2021 um 49 Prozent zuzunehmen. Im Jahr 2021 verbuchten die rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt Vermögensveräußerungen von 277 Millionen Euro, womit der Höhepunkt von 2007 geringfügig überschritten wurde. Bis 2023 fielen die Verkäufe dann um 46 Prozent auf 150 Millionen Euro und stiegen dann 2024 um 37 Prozent auf 206 Millionen Euro. Am aktuellen Rand sind die Vermögensäußerungen wieder rückläufig und belaufen sich auf 163 Millionen Euro.

Veräußertes Vermögen¹ der rheinland-pfälzischen Kommunen

Mio. EUR

1 Sachvermögen (zum Beispiel Grundstücke) und Beteiligungen. 
Quelle: Jahresrechnungs- und Kassenstatistik.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Kreditverschuldung und insbesondere die Liquiditätskreditverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände nahm ab 2010, basierend auf einem Volumen von 5,2 Milliarden Euro, zunächst bis 2012 infolge der Finanzierungsdefizite und ungleicher Vermögensverteilung weiter um 765 Millionen Euro oder 15,3 Prozent zu. Ferner betrug der Anteil der Liquiditätskredite an der Gesamtverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich im Jahr 2012 52,7 Prozent. Im Bundesvergleich ist dies ein vergleichsweise hohes Level: 2012 verzeichneten die Kommunen bundesweit 47,2 Milliarden Euro an Liquiditätskrediten, was einem Anteil von 37,3 Prozent an der Gesamtverschuldung entspricht. In der Folge ist eine Seitwärtsbewegung bis 2014 zu beobachten. Ab 2014 sinken die Liquiditätskreditbestände zunächst geringfügig, aber beständig bis 2016 um 3,5 Prozentpunkte. Danach nimmt die Dynamik etwas zu und 2019 pendelt sich der Bestand der Liquiditätskredite auf dem hohen Niveau aus dem Jahr 2010 ein. 

Anschließend nimmt der Abwärtstrend an Fahrt auf und im Jahr 2024 notiert die Liquiditätskreditverschuldung bei vergleichsweise sehr geringen 2,3 Milliarden Euro. Somit ist der damalige Bestand an Liquiditätskrediten um 3,7 Milliarden oder 56,4 Prozentpunkte unter das Volumen aus dem Jahr 2012 von knapp 6 Milliarden Euro gesunken. Im Vergleich zu 2024 kam es 2025 jedoch zu einer massiven Ausweitung der Schuldenlast um 37 Prozent, die jetzt bei 3,1 Milliarden Euro notiert. Dies entspricht 60 beziehungsweise 52 Prozent der Volumina von 2010, respektive 2012. Liquiditätskredite sollten eigentlich nur in Ausnahmefällen zum kurzfristigen Ausgleich einer Finanzierungslücke zum Einsatz kommen. Allerdings verhält es sich mit den Steuereinnahmen so, dass diese oftmals erst Monate oder Jahre nach der Erbringung kommunaler Leistungen eingehen. Dennoch droht die Verschuldungslage der Kommunen ihre finanziellen Spielräume zur Finanzierung von konsumtiven und investiven Ausgaben stark einzuengen. Bei den Investitionskrediten liegt demgegenüber ein Aufwärtstrend vor mit einem jährlichen, durchschnittlichen Anstieg um 2,5 Prozentpunkte, wobei das Jahr 2018 mit einem Zuwachs um 15 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr deutlich hervortritt.

Kredite der rheinland-pfälzischen Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich¹

Index: 2010=100

1 Von Kreditinstituten (öffentlich/privat) sowie vom sonstigen in- und ausländischen Bereich.
Quelle: Schulden- und Kassenstatistik

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Stabilisierungsmaßnahmen stützen kommunale Haushalte

Die ab 2004 einsetzende positive Konjunkturentwicklung, die sich zeitversetzt in steigenden Steuereinnahmen und sinkenden Sozialausgaben niederschlägt, markiert auch das Ende der Phase, in der Deutschland als „kranker Mann Europas“ bezeichnet wurde und erklärt zusammen mit der Arbeitsmarktreform von 2005, in deren Rahmen die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt wurde, den Anstieg der Finanzierungssalden bis 2007.[14] Die Phase der konjunkturellen Erholung währte jedoch nur kurz, denn die globale Finanzkrise ab 2007 traf auch die deutschen und insbesondere die rheinland-pfälzischen Kommunen mit einer zeitlichen Verzögerung aufgrund sinkender Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben hart.

Der Anstieg der Finanzierungssalden nach der Finanzkrise ist ebenfalls der verbesserten konjunkturellen Lage und verschiedener Hilfsprogramme von Bund und Land zu verdanken. Der Bund stellte unter anderem bereits 2009 den Kommunen im Rahmen des Konjunkturpakets II zehn Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung, um die Bauwirtschaft anzukurbeln. Davon wurden in Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung der Ko-Finanzierung durch das Land und die Kommunen insgesamt 861 Millionen Euro investiert, wobei das Land die Eigenanteile der Kommunen vorfinanzierte.[15] Ferner übernahm der Bund beispielsweise schrittweise die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kapitel 4, bis hin zur vollständigen Übernahme seit 2014. Dafür wurden z. B. im Bundeshaushalt 2024 10,9 Milliarden Euro veranschlagt. Beginnend mit dem Bildungs- und Teilhabepaket von 2011 wurde zudem die Kostenbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung, als Teil der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, ebenfalls schrittweise zunächst auf bundesdurchschnittlich 31 Prozent erhöht. Für Rheinland-Pfalz lag die Beteiligungsquote mit 37,6 Prozent höher.[16]

Das für die Kommunalfinanzen mitverantwortliche Land Rheinland-Pfalz flankierte die, aufgrund der strukturellen Finanzierungsdefizite nötig gewordene, Reform des kommunalen Finanzausgleichs in 2014[17] mit der Einrichtung eines Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP), der 2012 startete. Bereits zuvor hatte das rheinland-pfälzische Innenministerium in einem Schreiben vom Juli 2010 in einer beispiellosen Aktion den Kommunen aufgrund des geringen Zinsniveaus bis Ende 2012 das Recht eingeräumt, Liquiditätskredite mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren aufzunehmen. Mit einem weiteren Schreiben vom November 2012 wurde die Regelung um zwei Jahre verlängert. Dies könnte ebenfalls zum Anstieg der Liquiditätskredite nach 2010 beigetragen haben.

Mit dem KEF-RP sollten besonders stark verschuldeten Kommunen dabei unterstützt werden, bis zu zwei Drittel der Ende 2009, aufgrund der in knapp zwei Jahrzehnten mit Finanzierungsdefiziten, aufgelaufenen Liquiditätskredite bis Ende 2026 zu tilgen. Dies entsprach einer Größenordnung von drei Milliarden Euro. Das maximale Volumen des KEF-RP umfasst knapp 3,9 Milliarden Euro und speist sich zu je einem Drittel aus dem Landeshaushalt, den Kommunen und dem kommunalen Finanzausgleich. Hinsichtlich der Entwicklung der Liquiditätskredite blieb die erhoffte Wirkung des KEF-RP jedoch trotz Nachjustierungen zugunsten hoch verschuldeter Kommunen aus. Im Jahr 2012 betrug der Anteil der Liquiditätskredite an der Gesamtverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich 52,7 Prozent und sank bis 2023 auf 39,7 Prozent, welches auch das Jahr markiert, in dem der KEF-RP durch ein Nachfolgeprogramm abgelöst wurde. Verglichen mit den Durchschnittswerten aller Kommunen Deutschlands, die sich 2012 auf 34 Prozent und 2023 auf 21 Prozent beliefen, sind dies wesentlich höhere Werte.

In den Jahren 2015 und 2016 waren die Kommunen nach dem erhöhten Migrationsaufkommen gefordert, da anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte die kommunalen Haushalte bei einem Wechsel von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II über die KdU finanziell belasteten. Daraufhin wurde die Bundesbeteiligung an den KdU nochmals in mehreren Schritten auf über 41 Prozent in 2017 erhöht. Des Weiteren zahlte der Bund zunächst ab 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale für die Kommunen an die Länder von zwei Milliarden Euro jährlich. Ende 2018 wurde die Maßnahme bis 2021 verlängert. Aufgrund des in der geltenden Finanzverfassung gemäß Artikel 104a Absatz 1 Grundgesetz bestehenden Kooperationsverbots darf der Bund in der Regel keine Finanzmittel unmittelbar an die Kommunen, die rechtlich Teil der Länder sind, überweisen. Hinzu kam eine gegenüber 2014 abflauende Konjunktur. Mit dem konjunkturellen Wiederanstieg in 2017 nahm auch das rheinland-pfälzische Finanzierungssaldo zu und es folgten mehrere Jahre mit Überschüssen, wenngleich das Niveau bereits 2019 deutlich sank. Dies geschah, obwohl die Steuereinnahmen das zehnte Mal in Folge stiegen, wenngleich der Ausschöpfungsgrad in den Jahren 2009 bis 2015 vergleichsweise gering war.[18] Jedoch war die Ausgabendynamik noch größer.

Mit dem Ausbruch der Coronapandemie im Frühjahr 2020 wäre zu erwarten gewesen, dass sich in der Folge auch der Finanzierungsüberschuss in ein Finanzierungsdefizit umgekehrt hätte, zumal sich die rheinland-pfälzische Konjunktur bereits 2019 im Abschwung befand. Schließlich führte die Coronakrise zur stärksten Rezession in der Bundesgeschichte mit starken Rückgängen der Gewerbesteuereinnahmen. Zudem wurde eine weitere Stufe des Bundesteilhabegesetzes umgesetzt, welches die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickelte. In diesem Zuge wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII Kapitel 6 in das SGB IX überführt. Mit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 nahmen die Migrationsbewegungen auch wieder an Fahrt auf. Infolgedessen wurde die Integrationspauschale ersetzt durch eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro, die für rheinland-pfälzische Kommunen vom Land ab dem Jahr 2025 um weitere 2.500 Euro ergänzt wird. Zugleich versetzten die höheren Energiepreise, Zinsen und geopolitische Unsicherheiten der sich in 2021 erholenden Konjunktur einen Dämpfer. So kamen krisen- und sozialleistungsbedingt neue Kosten auf die Kommunen und die Länder zu. Trotz alldem verzeichneten die Kommunen in Rheinland-Pfalz sowohl in 2020 als auch in den Folgejahren zum Teil erhebliche Finanzierungsüberschüsse. So wurde 2021 der höchste bisherige kommunale Finanzierungsüberschuss in Rheinland-Pfalz verbucht.

Bei genauerer Betrachtung erschließt sich indes dieses Phänomen.[19] Einerseits gab es wie bei den vorangegangenen Krisen weitreichende Stabilisierungsmaßnahmen. Ab 2020 wurde die Kostenbeteiligung des Bundes an den KdU bis auf 74,8 Prozent im Zuge des Coronakonjunkturpakets angehoben. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich eine Bundesbeteiligung von 72,8 Prozent ab 2022.[20] Allein in den Jahren 2020 und 2021 wurden somit die rheinland-pfälzischen Kommunen um jeweils 130 Millionen Euro entlastet.[21] Darüber hinaus glichen Bund und Land die krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer hälftig aus. Den rheinland-pfälzischen Kommunen wurden diesbezüglich 412 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach SGB IX den Kommunen die Hälfte der Bundesmittel weitergeleitet.[22] Weitere Hilfen ab 2022 umfassen zusätzliche Regionalisierungsmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr und Unterstützungen bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine. Beispielsweise wurde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes erhöht und die Geflüchteten wurden schneller aus den Asylbewerberleistungen in Leistungen der SGB II oder SGB XII überführt, die inzwischen überwiegend durch den Bund finanziert werden.[23]

Ergänzend kamen den Kommunen ab 2020 noch zwei Sondereffekte zugute. Zum einen sank mit dem Auslaufen der sogenannten Solidarpaktumlage Ende 2019, die der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage aufgeschlagen wurde, der rheinland-pfälzische Umlagesatz von 64 Prozent auf 35 Prozent. Infolgedessen entfällt diese Belastung der Kommunen zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung und ein deutlich größerer Teil der Gewerbesteuereinnahmen verbleibt bei den Kommunen. Zum anderen sorgte die Geschäftsentwicklung von Biontech, mit Hauptsitz in Mainz, in den Jahren 2021 und 2022 für überragende Steuereinnahmen beim Land und den betroffenen Kommunen. 

Nachdem diese Sondereffekte aus der Zeit der Coronapandemie entfielen, zudem noch hohe Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der Kommunen in 2023 und 2025 zu verzeichnen waren und die Einnahmen nicht mehr mit der Ausgabendynamik Schritt halten konnten, kehrten sich die hohen Finanzierungsüberschüsse aus den Jahren 2021 und 2022 in Defizite um. Dies geschah trotz weiterer Unterstützungen auf Landesebene wie der Einrichtung der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP), welche 2023 in Kraft trat und den KEF-RP ersetzte. Bereits im Jahr 2024 zeigte die PEK-RP mittels eines Teilschuldenschnitts in Höhe von knapp drei Milliarden Euro Wirkung. Die Entschuldung betrifft dabei sowohl Tilgungs- als auch Zinszahlungen. Dementsprechend sank der Bestand kommunaler Liquiditätskredite, trotz hohem Finanzierungsdefizit, von 4,6 Milliarden Euro in 2023 auf 2,3 Milliarden Euro in 2024. Auch durch das hohe Finanzierungsdefizit stieg das Volumen jedoch im vergangenen Jahr auf 3,1 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätskredite an der gesamten kommunalen Verschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich beträgt nunmehr 29,6 Prozent.

Ebenfalls 2023 trat eine weitere Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Kraft, die erneut aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nötig geworden war.[24] Dabei fand ein Wechsel von einem eher einnahmenbasierten zu einem bedarfsorientierten System statt. Dennoch mündet die Entwicklung in dem bisherigen Rekorddefizit aus dem vergangenen Jahr. Für die Flächenländer prognostiziert die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände auf dieser Basis noch höhere Finanzierungsdefizite für die Jahre bis 2028 und warnt vor einer Verschuldungsspirale, insbesondere durch den erwarteten Anstieg der Sozialausgaben.[25]

Sozialausgaben belasten kommunale Haushalte zunehmend

Die Ergebnisse der Kassenstatistik verdeutlichen, dass die Ausgaben der Kommunen im vergangenen Jahr in nahezu allen maßgeblichen Bereichen gestiegen sind. In der öffentlichen Debatte nehmen die Ausgaben für soziale Leistungen dabei eine besondere Stellung ein. Angehörige des Deutschen Städtetags vertreten beispielsweise die Auffassung, „dass die schlechte Lage der Kommunalfinanzen ihre Ursache in erster Linie im Anstieg der kommunal finanzierten Sozialleistungen hat.“[26] Diese Einordnung dürfte zwar auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Diskurs um eine grundlegende Reform des deutschen Sozialstaats bzw. der sozialen Sicherungssysteme und ihrer Finanzierung stehen, unzweifelhaft ist jedoch, dass die Ausgaben für soziale Leistungen einen erheblichen Teil des gesamten kommunalen Haushaltsvolumens ausmachen. So beläuft sich der Anteil der Ausgaben für Sozialleistungen, Unterstützungen, u. Ä. im Rahmen der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an den Bruttoausgaben der laufenden Rechnungen bzw. des Verwaltungshaushaltes nach den Ergebnissen der Kassenstatistik 2025 in Rheinland-Pfalz auf 23,1 Prozent – also auf knapp ein Viertel. Werden die Gesamtausgaben als Bezugsbasis gewählt und somit die Zahlungen der Kommunen untereinander ausgeklammert, beträgt der Anteilswert sogar 30,5 Prozent – also knapp ein Drittel.

Auslöser der Kontroversen um die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der sozialen Leistungen sind mit Blick auf die Belastungen der kommunalen Haushalte zumeist solche, die in den Bereich der pflichtigen Selbstverwaltung fallen. Häufig wird seitens der Kommunen mit der Verletzung des sogenannten Konnexitätsprinzips argumentiert und auf höhere Zuweisungen durch den Bund oder die Länder gedrängt. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist, sodass Aufgaben- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen. Werden den Kommunen nun durch Bundes- oder Landesgesetze Aufgaben übertragen, ohne dass damit eine entsprechende Kostenübernahme verbunden ist, besteht die Gefahr der Verletzung des Konnexitätsprinzips.

Kostensteigerungen bei der Erbringung sozialer Leistungen können im kommunalen Bereich allerdings auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Die Ausweitung sozialer Leistungen durch Bundes- oder Landesgesetze stellt nur ein Ursachenbündel dar. Weitere Gründe können unter anderem in der demografischen Entwicklung liegen, die mitunter unmittelbare Auswirkungen auf die Zahl der Leistungsberechtigten bzw. der Leistungsempfängerinnen und -empfänger hat. Auch ökonomische Entwicklungen wirken sich auf die Ausgaben für soziale Leistungen in den kommunalen Haushalten aus, etwa wenn Lohnsteigerungen im Zuge von Tarifverhandlungen zu höheren Entgeltzahlungen für die Beschäftigten der Kommunen führen. Schon diese wenigen Beispiele verdeutlichen, dass dem unmittelbaren politischen Einfluss auf die Ausgabenentwicklung der kommunalen Haushalte im Bereich der sozialen Leistungen teilweise Grenzen gesetzt sind.

Land ist bei der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung schneller als der Bund

Wie unterschiedliche Ursachengruppen die kommunalen Ausgabenstrukturen im Bereich der sozialen Leistungen beeinflussen, lässt sich am Beispiel der Kinderbetreuung bzw. den Angeboten der Tageseinrichtungen für Kinder leicht verdeutlichen. So wurden die gesetzlichen Regelungen zu den verpflichtenden Angeboten der Kindertagesbetreuung in den vergangenen drei Jahrzehnten erheblich ausgeweitet. Bereits seit 1996 haben Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt nach den bundesgesetzlichen Regelungen des SGB VIII einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. In der Folgezeit wurde der Anspruch stufenweise auch für Kinder unter drei Jahren ausgeweitet. In Rheinland-Pfalz besteht bereits seit August 2010 und damit etwas früher als bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr. Seit August 2013 erstreckt sich der Rechtsanspruch per Bundesgesetz auf einen Betreuungsplatz in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege auf alle Kinder ab Vollendung des ersten bis einschließlich des dritten Lebensjahres.

Begleitet wurde die Ausweitung des Betreuungsanspruchs durch eine Ausweitung der Beitragsfreiheit. Mit dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung wurde in Rheinland-Pfalz ab 2006 zunächst das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Seit August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei und seit 2020 gilt dies in dieser Altersgruppe auch für den Besuch von Krippen. Zur Realisation der Beitragsfreiheit entlastet das Land die Kommunen durch Erstattungen der Einnahmeausfälle.

Schließlich trat im Juli 2021 das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (KiTaG) vollständig in Kraft, das unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sieben Stunden für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorsieht.

Betreuungsquote und Zahl der betreuten Kinder steigen deutlich

Die schrittweise Ausweitung des Betreuungsanspruches führte nach der Jahrtausendwende insbesondere in der Gruppe der unter 3-Jährigen zu einem deutlichen Anstieg der Betreuungsquote in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Tagespflege. So belief sich der Anteil der betreuten Kinder unter drei Jahren in Rheinland-Pfalz 2006 erst auf 9,4 Prozent. Das heißt, nicht einmal jedes zehnte Kind dieser Altersgruppe besuchte eine Kindertagesstätte oder befand sich in der Tagespflege. Mit der Ausweitung des Betreuungsanspruchs auf Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr stieg die Betreuungsquote bis 2010 – also innerhalb von nur vier Jahren – auf 20,1 Prozent, sodass bereits jedes fünfte Kind in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege versorgt wurde. Dieser Zuwachs setzte sich mit der erneuten Erweiterung des Rechtsanspruchs ab 2013 weiter fort. So wurden 2014 in Rheinland-Pfalz schon 30,8 Prozent der unter 3-Jährigen in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut. Zuletzt, d. h. im Jahr 2025, belief sich der Anteil auf 32,6 Prozent, sodass knapp jedes dritte Kind unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege versorgt wurde. Insgesamt, d. h. über alle Altersgruppen unter 14 Jahren hinweg, nahm die Betreuungsquote in Rheinland-Pfalz zwischen 2006 und 2025 von 26,1 auf 32,5 Prozent zu.

Der Anstieg der Betreuungsquote deutet bereits an, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen und -personal in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege – und damit unter anderem auch die Personalkosten in den kommunalen Haushalten – infolge der gesetzlichen Ausweitung des Betreuungsanspruches im Zeitverlauf stark gewachsen sein dürfte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die absolute Zahl der (potenziell) zu betreuenden Kinder der jeweiligen Altersgruppen im betrachteten Zeitraum mindestens stabil geblieben oder ebenfalls gewachsen ist. Die absolute Kinderzahl wird maßgeblich durch die natürlichen (Geburten und Sterbefälle) und die räumlichen Bevölkerungsbewegungen (Wanderungen) – also durch die demografische Entwicklung – beeinflusst.

Aus den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung geht hervor, dass die Zahl der unter 6-Jährigen, die in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 2006 bis 2025 stets zwischen 78,8 und 84,3 Prozent aller betreuten Kinder in Kindertagesstätten und in der Tagespflege ausmachten, von 2006 bis 2011 um rund 12.800 zurückgegangen ist (–6,2 Prozent). Während die Ausweitung der gesetzlich geregelten Betreuungsansprüche somit auf der einen Seite für einen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und -personal sowie für höhere Belastungen der kommunalen Haushalte sorgte, wirkte die demografische Entwicklung dem durch eine geringere absolute Zahl (potenziell) zu betreuender Kinder entgegen. Seit 2011 hat die Zahl der unter 6-Jährigen in Rheinland-Pfalz allerdings stark zugenommen. Bis 2022 erhöhte sie sich um 45.500 Kinder (+23,5 Prozent). In der Folge führten somit sowohl die gesetzliche Ausweitung des Betreuungsanspruches als auch die demografische Entwicklung zu einem Mehrbedarf an Betreuungsplätzen und -personal sowie zu höheren kommunalen Ausgabenlasten in den Haushalten. Zuletzt, d. h. bis 2024, ging die Zahl der unter 6-Jährigen wieder leicht zurück (–13.900 bzw. –5,8 Prozent). Auch für die Zukunft kann tendenziell mit rückläufigen Kinderzahlen gerechnet werden. So nimmt die Variante „Projektion“ der Sechsten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basisjahr 2020) des Statistischen Landesamtes an, dass sich die Zahl der unter 6-Jährigen landesweit von 2025 bis 2030 um 2,1 Prozent und von 2025 bis 2040 um 5,6 Prozent verringern wird. Die demografische Entwicklung dürfte in Zukunft somit zu einer stärkeren Entlastung der kommunalen Haushalte im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder beitragen.

Werden die beiden Effekte der gesetzlichen Ausweitung des Betreuungsanspruches einerseits und der demografischen Entwicklung andererseits gemeinsam betrachtet, so zeigt sich anhand der Entwicklung der Gesamtzahl der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege eine deutliche Mehrbelastung der jeweiligen Einrichtungen und der Kommunen. So stieg die Zahl der betreuten Kinder unter sechs Jahren von 2006 bis 2025 nahezu kontinuierlich von 114.200 auf 147.800 (+33.600 bzw. +29,5 Prozent). Werden alle Altersgruppen unter 14 Jahren betrachtet, fällt der Zuwachs mit einem Plus von 30.400 Kindern (+21 Prozent) zwar etwas geringer aus, er ist aber immer noch deutlich.

Beschäftigte, geleistete Wochenarbeitsstunden und betreute Kinder in Kindertagesstätten

Messzahl: 2006=100

Quelle: Kinder- und Jugendhilfestatistik

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz