Niveaukorrektur Bruttoinlandsprodukt
Veränderung in %
© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen umfasst den Wert aller in einem abgegrenzten Wirtschaftsgebiet („Inland“) produzierten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert) abzüglich der bei der Produktion verbrauchten Güter (Vorleistungen). Es ist als Ausdruck der in einer bestimmten Region erbrachten wirtschaftlichen Leistung in einer Periode somit in erster Linie ein Produktionsindikator (Inlandskonzept).
Die Auswirkungen der Revision auf die Bruttowertschöpfung variieren deutlich zwischen den Wirtschaftsbereichen und hängen in vielen Bereichen von den Änderungen in der nationalen Rechnung ab. Darüber hinaus fließt das Arbeitnehmerentgelt – insbesondere im Dienstleistungssektor – direkt in die Berechnung der Bruttowertschöpfung ein, sodass sich Revisionseffekte des Arbeitnehmerentgelts dort unmittelbar niederschlagen.
Den prozentual größten Revisionseffekt auf die Bruttowertschöpfung verzeichnete 2019 der Bereich Energieversorgung mit einem Rückgang von 42 Prozent. Auch in den Bereichen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (–16 Prozent) sowie im Baugewerbe (–6,7 Prozent) liegt das revidierte Niveau deutlich unter dem bisherigen. Besonders positive Effekte hatte die Revision 2019 hingegen auf die Wertschöpfung des Gastgewerbes (+16 Prozent), des Gesundheits- und Sozialwesens (+13 Prozent) sowie der „freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (+11 Prozent).
Fazit und Ausblick
Im Rahmen der Generalrevision 2024 wurden in der Erwerbstätigenrechnung sowie in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen kleinere methodische Verbesserungen vorgenommen und teilweise neue Datenquellen herangezogen. Infolge dieser Anpassungen stieg die Zahl der Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt um 0,1 Prozent. Das Arbeitnehmerentgelt und das Bruttoinlandsprodukt liegen im Mittel um 1,6 bzw. 1,7 Prozent über den Ergebnissen vor der Revision. Die Korrekturen fallen je nach Wirtschaftsbereich in allen Aggregaten sehr unterschiedlich aus.
Mit dem nächsten Berechnungsstand wird – anders als üblich – nicht nur ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, sondern eine deutlich längere Zeitreihe rückwirkend überarbeitet. Dabei werden unter anderem die rückgerechneten Bevölkerungszahlen aus dem Zensus 2022 einbezogen, die als Schlüsselgröße in verschiedene Aggregate der regionalen VGR einfließen. Zudem ist vorgesehen, weitere Erkenntnisse der sogenannten Large Cases Unit in die Berechnungen zu integrieren.
Nach Abschluss der Arbeiten an der Generalrevision 2024 beginnt die Vorbereitung der nächsten Generalrevision, die europaweit für das Jahr 2029 vorgesehen ist und umfangreichere Änderungen mit sich bringen wird. Derzeit wird basierend auf dem neuen „System of National Accounts“ (SNA) das „Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ überarbeitet, das die Grundlage für die nächste Generalrevision bildet. Parallel dazu wird in den VGR die neue Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) eingeführt, welche die bisherige Klassifikation WZ 2008 ablöst.
Das Statistische Bundesamt hat im August 2024 erste revidierte Ergebnisse zum Bruttoinlandsprodukt in Deutschland für die Jahre 1991 bis 2023 veröffentlicht. Vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, der für die regionalen Berechnungen in Deutschland zuständig ist und dem das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz angehört, wurden im März 2025 Länderergebnisse für die Jahre 1991 bis 2024 vorgelegt. Die Berechnungen für die kreisfreien Städte und Landkreise, die erst nach Abschluss der Länderrechnung durchgeführt werden können, werden Ende 2025 bzw. Anfang 2026 bereitgestellt.
Die in diesem Beitrag vorgestellten Ergebnisse der Revision 2024 sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes von Februar 2025. Verglichen werden die Ergebnisse mit den Berechnungen vor Revision, die auf den Berechnungsstand August 2023/Februar 2024 abgestimmt waren.
Die Werte für 2020 bis 2023 sind allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar, da sie auf unterschiedlichen Berechnungsphasen beruhen (z. B. 2022: vor Revision 2. Fortschreibung, nach Revision Originärberechnung; 2023: vor Revision 1. Fortschreibung, nach Revision 2. Fortschreibung). In den unterschiedlichen Berechnungsphasen werden sukzessive neue Ausgangsdaten eingearbeitet, sodass sich in diesen Jahren nicht nur die Revision, sondern auch die Verwendung einer verbesserten Datenbasis auf die Ergebnisse auswirkt.
Aus diesem Grund wird der detaillierte Vergleich der Ergebnisse vor und nach Revision für das Jahr 2019 vorgenommen. Im Gegensatz zur nationalen Rechnung können die Auswirkungen der einzelnen Revisionspunkte in der Länderrechnung in den meisten Fällen nicht exakt quantifiziert werden, da die erforderlichen regionalspezifischen Informationen nicht vorliegen.